Wann ist der Versicherungsschutz Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung gefährdet ?
Nicht alles ist in einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:
1. Eigenschäden
wird der Tierhalter oder der Tierhüter - welcher vorrübergehend auf das Tier aufpasst - vom Pferd getreten, besteht kein Leistungsanspruch aus der Pferdehaftpflicht-Versicherung.
2. Falschangaben
bei falscher Angabe der Pferde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Pferde,Geschlecht des Pferdes,Nutzung des Pferdes
3. Rennveranstaltungen
nicht versichert sind Rennveranstaltungen an denen das Pferd teilnimmt.
4. sonstiges
Der Versicherungsumfang der Pferdehalterhaftpflicht sollte genau geprüft werden. So sind oftmals Schadensansprüche des fremden Reiters gegenüber dem Versicherungsnehmer (Tierhalter) nicht versichert. Auch sollte der Versicherungsschutz hinsichtlich Weideschäden und Mietsachschäden an Stallungen etc. geprüft werden.
Bei den von uns gebotenen Tarifen/ Versicherern helfen wir Ihnen bei Rückfragen gern weiter.
